Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa - Würzburg
Adresse: Berliner Pl. 9, 97070 Würzburg, Deutschland.
Telefon: 93140620062.
Spezialitäten: Anwalt, Anwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt für Familienrecht.
Andere interessante Daten: WC.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 4 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 4.8/5.
📌 Ort von Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa
⏰ Öffnungszeiten von Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa
- Montag: 08:30–12:30, 14:00–18:00
- Dienstag: 08:30–12:30, 14:00–18:00
- Mittwoch: 08:30–12:30, 14:00–18:00
- Donnerstag: 08:30–12:30, 14:00–18:00
- Freitag: 08:30–12:30, 14:00–16:00
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- Sonntag: Geschlossen
Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa ist eine hochqualifizierte Anwaltskanzlei in Würzburg, Deutschland. Die Kanzlei befindet sich an der Berlin-Platz 9, 97070 Würzburg und kann über Telefon unter 93140620062 erreicht werden.
Spezialitäten und Dienstleistungen
Die Spezialitäten der Kanzlei umfassen:
- Anwalt
- Anwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt für Familienrecht
Diese Spezialitäten legen nahe, dass die Kanzlei sich auf die Rechte und Interessen von Privatpersonen und Unternehmen spezialisiert hat, die in diesen Bereichen betroffen sind.
Andere interessante Daten
Obwohl die Kanzlei nicht viele Informationen über sich selbst bereitstellt, kann man folgern, dass die Kanzlei eine professionelle und erfahrenen Anwalt beherbergt, der eine breite Palette an Rechtsgebieten abdeckt.
Bewertungen und Erfahrungen
Das Unternehmen hat 4 Bewertungen auf Google My Business erhalten, was auf eine hohe Zufriedenheit ihrer Kunden hinweist. Die Durchschnittliche Meinung liegt bei 4,8/5, was nahelegt, dass die Kanzlei sehr gut geleistete Arbeit erbringt.
Von Kunden, die die Kanzlei für ihre Rechtsberatung und -vertretung in Angelegenheiten wie Nachbarschaftssachen (Wasserschaden) genutzt haben, wird berichtet, dass die Kanzlei sehr zufriedenstellend agiert hat. Es wurde erwähnt, dass mehrere Besprechungen stattgefunden haben und dass Briefe an den Schädiger gerichtet wurden. Wenn der Schädiger nicht zahlt, wird vorausgesetzt, dass die Sache vor Gericht gehen wird, und die Kanzlei ist überzeugt, dass dies erfolgreich ablaufen wird.