Rechtsanwaltskanzlei Röder - Singen (Hohentwiel)

Adresse: Erzbergerstraße 37, 78224 Singen (Hohentwiel), Deutschland.
Telefon: 7731948000.
Webseite: kanzleiroeder-singen.com.
Spezialitäten: Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechtes WC, WC.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 54 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 3.7/5.

Ort von Rechtsanwaltskanzlei Röder

Die Rechtsanwaltskanzlei Röder ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Singen (Hohentwiel), Deutschland. Genauer gesagt finden Sie das Büro in der Erzbergerstraße 37. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Rechtsberatung und verfügt über jahrelange Erfahrung in der Rechtsprechung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Röder bietet eine Vielzahl von Spezialitäten an, wie beispielsweise die Beratung in zivilrechtlichen Angelegenheiten, Arbeitsrecht, Familienrecht und vieles mehr. Die Kanzlei ist bestrebt, ihren Mandanten eine umfassende Betreuung zu bieten und sie durch den Rechtsfindungsprozess zu führen.

Das Büro der Rechtsanwaltskanzlei Röder ist rollstuhlgerecht ausgestattet, was bedeutet, dass es behindertengerecht ist und somit für alle Menschen zugänglich ist. Des Weiteren verfügt die Kanzlei über barrierefreie Toiletten.

Die Kanzlei Röder hat 54 Bewertungen auf Google My Business, was auf eine hohe Kundenzufriedenheit hinweist. Die durchschnittliche Bewertung liegt bei 3.7/5, was ein gutes Zeugnis für die Kompetenz und Professionalität der Kanzlei ist.

Bewertungen von Rechtsanwaltskanzlei Röder

Rechtsanwaltskanzlei Röder - Singen (Hohentwiel)
M P
1/5

Sei einfach vorsichtig, geh auf keinen Fall zu ihm, sagten wir ihm mehrmals, er hat überhaupt nichts für uns getan. Bitte geben Sie Ihr Geld jemand anderem, aber nicht diesem Anwalt. Er hat einfach gar keine Ahnung.

Rechtsanwaltskanzlei Röder - Singen (Hohentwiel)
LadyTamina
1/5

Ich muss leider sagen , mehr als endtäuschend. Wenn man etwas telefonisch oder per E- Mail weiter gibt, wird nicht selbstständig drauf geantwortet wie darum gebeten. Ich leitete immer alles direkt an Herr Röder weiter , damit dieser auf dem neusten Stand ist , aber passieren tat sich nichts von seiner Seite her. Nicht einmal tägliches anrufen , ergab ein Ergebniss. Es wurde auch bei mir per E-Mail verlangt 300 Euro zu bezahlen ,um an einem Termin Außerorts Teil zu nehmen.
Ich sehe es auch so daß es nur ums Geld geht.

Ich kann leider nur abraten zu Herr Röder zu gehen !

Rechtsanwaltskanzlei Röder - Singen (Hohentwiel)
Volker Spiewak
1/5

Ich habe im Januar Hartz IV beantragt und wurde auch direkt im Februar mit Sanktionsandrohungen und Maßnahmen vom Jobcenter überschüttet. Eigens ausgeführte Widersprüche dahingehend, wurden vom Jobcenter einfach ignoriert. Über den Aspekt der Prozesskostenhilfe und 2 Zahlungen von insgesamt 350 € und der Aussage das ich das Geld ja wieder bekommen würde, erteilte ich Herrn Röder Mandat. Herr Röder reichte dann, gegen einige Sanktionsbescheide vom Jobcenter ende Februar und im März 2019, Widerspruch (allerdings pauschal für alle Sanktionsbescheide in einem Satz) und Klage im Mai 2019 beim Sozialgericht Konstanz ein. Herr Röder wurde vom Sozialgericht und auch vom Jobcenter dazu angehalten und aufgefordert seine Widersprüche und Klagebegründung explizit und genau dem Sachverhalt entsprechend zu substantiieren. Dies wurde wurde von Herrn Röder bis zur angesetzten Gerichtsverhandlung im November 2019 nicht erledigt. Weitere Sanktionsbescheide und Kuriositäten vom Jobcenter wurden von mir ebenfalls immer direkt an Herrn Röder zur weiteren Bearbeitung weiter geleitet. Allerdings hätte ich mir das auch sparen können, denn alle Unterlagen, die Herr Röder zur weiteren Bearbeitung bekommen hatte, wurden wie ich im November beim Sozialgericht erfahren habe, nicht im geringsten für eine entsprechende Vorgehensweise gegen das Jobcenter bearbeitet oder mit Aussicht auf Erfolg vorbereitet ! Es wurden keine Widersprüche gegen weitere Bescheide erhoben. Es wurde nicht, wie von Herrn Röder angekündigt, eine Untätigkeitsklage gegen meine Jobcenter Sachbearbeiterin erhoben und es wurde auch nichts gegen alle anderen Drangsalierungen die das Jobcenter gegen mich ausübte unternommen. Selbst die Tatsache, dass ich von April bis November 2019 nicht einen einzigen Euro vom Jobcenter bekommen habe und man mich darüber hinaus auch noch zum 01. Mai 2019, einfach willkürlich bei meiner Krankenkasse abmeldete, hat Herrn Röder nicht wirklich dazu inspiriert, Kraft seiner Anwaltlichen Befähigung entsprechende Maßnahmen einzuleiten um dem ganzen entgegen zu wirken. Auf deutsch, es hat Herrn Röder einen Scheissdreck interessiert das ich über 6 Monate keine Zahlungen vom Jobcenter erhalten habe und auch über 6 Monate nicht zu einem Arzt gehen konnte. Mittlerweile weiß ich auch, warum eingehende Fragen, nach dem Stand der Dinge und was die Prozesskostenhilfe betraf, von Herrn Röder einfach ignoriert und unbeantwortet blieben ! Denn im November teilte mir der zuständige Richter in der angesetzten Verhandlung mit, da Herr Röder, weder weitere Widersprüche und vor Monaten eingeforderte Klagebegründungen nicht eingereicht hat, hätte diese Klage keine Aussicht auf Erfolg und aus dieser Sicht, kann auch keine Prozesskostenhilfe gewährt werden. " Äh, Moment mal " Ich erinnere mich an Herrn Röders erste Worte ! >> In Ihrem Fall stellen wir Antrag auf Prozesskostenhilfe und da Sie ja Hartz IV Empfänger sind und kein Geld haben, sehe ich da gar kein Problem das diese nicht gewährt werde << In gleichem Atemzug, verlangte Herr Röder jedoch 200 € als Vorschuss von mir ! Und etwas später noch einmal 150 € ! Warum ich trotz Prozesskostenhilfe Geld zahlen musste wurde nur lapidar mit >> Das Geld bekommen Sie ja wieder << beantwortet. Wohl wissend, dass ich über 6 Monate keinerlei Leistungen (also 0,00 € ich wiederhole es gerne noch einmal ! 6 MONATE NICHT EINEN EURO VOM JOBCENTER BEKOMMEN HABE) besaß Herr Röder die Dreistigkeit, 3 Tage vor der anstehenden Gerichtsverhandlung, einen weiteren Vorschuss über 300 € von mir zu verlangen ! ! !

Rechtsanwaltskanzlei Röder - Singen (Hohentwiel)
Volker Spiewak
1/5

Bewertung Teil II (Teil I hat leider nicht ausgereicht) Auf meine höfliche Nachfrage, dass er ja darüber in Kenntnis gesetzt ist, dass ich seit 6 Monaten ohne Geld versuche meine Existenz aufrecht zu erhalten und ich verständlicherweise diese 300 € nicht habe, teilte mir Herr Röder mit, dass wenn ich die 300 € nicht zahle, er mich auch nicht vor Gericht anwaltlich vertreten würde ! Ich fasse jetzt mal zusammen: Herr Röder verlangt trotz Antrag auf Prozesskosten Geld als Vorschuss. Herr Röder lässt an ihn eingereichte Unterlagen ungesehen und unbearbeitet einfach liegen. Herr Röder reicht wichtige Widersprüche und Klagen bei Gericht einfach nicht ein. Und Herr Röder verlangt von Menschen, von denen er genau weiß das sie kein Geld haben, weiteres Geld mit dem Wissen, dass durch seine nicht Bearbeitung eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat und somit auch keine Prozesskosten gewährt werden. Ein Schelm, der böses dabei denkt ! Das ein derartiges Verhalten und Vorgehen eines Anwalts sicher alles andere als verantwortungsbewusst zu bewerten ist, wird das ganze jetzt auch ein empfindliches Nachspiel haben. Sie, sehr geehrter Herr Röder, können sich gewiss sein, was nun auf Sie zukommen wird. Zum einem habe ich jetzt einen richtigen und fähigen Anwalt mit meinen Interessen beauftragt. Der zum einem die Sache mit dem Jobcenter noch einmal vernünftig und kompetent aufrollt und zum anderen dafür sorgen wird, dass Sie für Ihre verantwortungslose Vorgehensweise belangt werden und den entstandenen finanziellen Schaden, der mir durch Ihre „ KEINE LEISTUNG FÜR VIEL GELD „ Mentalität entstanden ist, zu ersetzen !
Des weiteren wird ein umfassender Bericht über diesen Vorgang bei der RAK München als Beschwerde über Sie verfasst und eingereicht. Zum Schluss bleibt zu sagen (Schreiben). Wer so verantwortungslos mit Existenzen von Menschen die richtig von Ämtern und Behörden in die Scheisse getrieben werden, aufgrund seine Befähigung handelt und agiert, oder besser gesagt es nicht macht, der gehört beruflich aus dem Verkehr gezogen !

Rechtsanwaltskanzlei Röder - Singen (Hohentwiel)
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1/5

Ich bin über Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu Herrn Roeder gekommen vor ca 5 Monaten.

Einen Tag vor einem wichtigen Gerichtstermin hat er mich dann im Stich und "sitzen gelassen", weil ich erst noch eine Rechnung vorbezahlen sollte, die ja der Staat übernimmt!

Manipulativ und unter Druck setzend nur um mehr Geld abzuzocken! Spielt mit der Notsituation von hilfsbedürftigen Menschen!!!!!

Eine Katastrophe! Gehen Sie woanders hin....

Rechtsanwaltskanzlei Röder - Singen (Hohentwiel)
Kevin Ziebell
1/5

Am liebsten würde ich keinen Stern geben wenn das möglich wäre. Kann nur vom Rechtanswalt Röder abraten er kann einen Mandanten nicht bei Gericht vertreten . Nie wieder würde ich zu ihm gehen so einen inkompitenten Rechtsanwalt habe ich noch nie erlebt .

Rechtsanwaltskanzlei Röder - Singen (Hohentwiel)
Naj waa
5/5

Herr Röder: Ein freundlicher, kompetenter und sehr professioneller Anwalt

Rechtsanwaltskanzlei Röder - Singen (Hohentwiel)
Roland Kunrola
1/5

Nicht zu empfehlen. Vor Gericht musste ich meine Abfindung selber regeln. Von Seiten des Anwalts kam nichts und ich musste mich selber Verteidigen. Nie wieder. Wusste nicht wirklich etwas über meinen Fall. Für sowas über 380€ bezahlen.

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